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Folgende Rückmeldung bekamen wir auf unsere Aktion "Freiheit für 1 Prozent!  Ein TI-Exit ist nicht im Gesetz vorgesehen!"


Sehr geehrter Kollege,
 
vielen Dank für die engagierte Email. Ich möchte dies zum Anlass nehmen, Ihre Ausführungen um ein paar Aspekte zu ergänzen.
Ich spreche diesbezüglich aus Erfahrung, denn leider haben wir uns aufgrund eines defekten Kartenlesers frühzeitig an die TI anbinden lassen.
 
1. Probleme bei der Installation
 
Bis vor kurzen gab es ein gesetzlich geschaffenes Monopol hinsichtlich des Vertriebes und der Installation der TI-Komponenten. Alleiniger zertifizierter Dienstleister war hier DHN. Diese Monolpolstellung spiegelte sich in den Leistungen wieder. In unserem Fall hieß das, dass die TI-Anlage von einem per Wochenendseminar geschultem und damit per se nicht sehr kompetenten Elektriker eines Subunternehmers installiert wurde. Dementsprechend war die Installation der Komponenten auch fehlerhaft. Der Techniker verwendete Teile der alten Kartenleseanlage wieder und nach 2h Betriebszeit kam es wegen eines defekten Netzteils zu einem Totalausfall der Anlage. Eine Reparatur wurde durch DHN erst 3 Monate (!) später realisiert, d.h. so lange mussten wir  mit einem Notbehelf aus mobilem Lesegerät und Kartenersatzverfahren arbeiten.
Den Zeitaufwand und die Kosten waren immens und letztendlich landete das Ganze mit einer Schadenersatzzahlungsforderung von mehreren tausend Euro beim Anwalt. Einen Verstoß gegen das E-Health-Gesetz, lt. dem nur zertifizierte Komponenten für die TI zugelassen sind, bestreitet DHN und ist sich natürlich keiner Schuld bewusst. Ich bin gespannt ob alles vor Gericht landet!
 
2. Folgekosten
 
Hat schon einmal jemand nachgefragt, was passiert, wenn eine TI-Anlage nach abgelaufener Garantie defekt ist? Mir wurde von mehreren Stellen gesagt, dass es diesbezüglich keine Informationen gibt. Fazit: Die Kosten werden wohl die Praxisinhaber tragen müssen?
 
In diesem Sinne – ich würde mich nicht wieder anschließen lassen und mit Freuden 1% Strafe zahlen!

Ende der Rückmeldung.


www.Freiheit-fuer-1-prozent.de

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