Von vielen Seiten bekommen Sie nun Informationen denen nach alle Probleme beseitigt wären.
Die Förderung wurde nun unbedeutend angepasst.
Der ÄND Titelt zu diesem Thema wie folgt:
Kommentar zur TI-Anbindung:
Hat sich die KBV schon wieder "über den Tisch ziehen lassen"?
Man könnte lachen, wenn es nicht so traurig wäre! Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verbreitet per Presserklärung am 31. Mai 2018 unter
der Überschrift „Telematik-Infrastruktur: Gemeinsame Selbstverwaltung schafft Klarheit für Rollout“ die Nachricht „Wir haben die dringend notwendige
Sicherheit geschaffen für die Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“.
Tatsächlich sieht es eher so aus, als habe man sich erneut „über den Tisch ziehen lassen“!
Glaubt man den Aussagen von TI Beteiligten Firmen und anderen Institutionen die sich so an
die Ärzteschaft wenden, dann läuft die Telematik-Infrastruktur bestens, ohne Probleme!
Die Realität sieht aber eher wie folgt aus.
Der 121 Deutsche Ärztetag findet folgende Worte in seinem Beschlussprotokoll.
Aussetzung der dysfunktionalen Telematik-Infrastruktur-Anbindung wegen
technischer und organisatorischer Mängel sowie offener Datenschutzfragen.
Die Meldungen über Fehlfunktionen und Komplettausfälle reißen nicht ab.
Weiterhin gibt es nur einen Anbieter von dreien die ursprünglich einmal versprochen wurden.
Ärzte werden weiterhin von allen TI-Beteiligten unter Androhung von Strafen in dieses Netz
gezwungen, obwohl nun inzwischen klar ist, dass es nicht funktioniert.
Beitrag aus der Süddeutschen
(http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/elektronische-gesundheitskarte-jahre-zwei-milliarden-euro-und-technische-probleme-1.3941268)
Und von der Sache her war das schon vor der Zwangseinführung klar.
Siehe Evaluationsgutachten der Gematik zum Test des Online-Rollouts.
Und damit es keine weiteren negativen Tests geben kann, wurden diese kurzerhand einfach mal abgeschafft.
Spannend für uns auch, wie hier von Politikern als auch TI-Beteiligten mit Milliarden um sich geworfen wird.
Am Ende dieses Jahres 2017 redete man noch von 1,7 Milliarden Kosten.
Ein Beitrag aus Heise
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Kommt-nach-der-Wahl-das-Aus-3793809.html
Laut Herrn Spahn ist die Milliarde nicht umsonst investiert!
Beitrag aus der Süddeutschen
Nachdem nun inzwischen ca 15.000 von 200.000 Teilnehmern angeschlossen sind, sinkt dieser Betrag offensichtlich?
Wir wären hier dann mal eher bei einem Betrag von inzwischen 2 Milliarden und das ohne die laufenden Betriebskosten von
Arvato und Zugangsprovidern. Da darf man die Aussagen und Mitteilungen, welche die TI-Beteiligten so unter das
Volk bringen schon einmal in Frage stellen?
Hier werden offensichtlich immer wieder Entscheidungen zugunsten der Industrie getroffen, welche
das Produkt verkauft und betreibt und damit fette Gewinne erwirtschaftet, aber keinerlei Haftung dafür übernimmt.
Und wir meinen hier nicht die Haftung für ein eventuell nachweislich defektes Gerät.
Aus diesen Gründen hat auch der Ärztetag 2018 folgende Feststellungen gemacht.
1.Inzwischen treten erhebliche Probleme bei zahlreichen Praxen auf, die sich an die TI
angeschlossen haben. Es kommt zu wiederholten oder dauerhaften Systemausfällen,
besonders beim Konnektor.
Gesundheitskarten können mitunter nicht eingelesen werden, Paxisabläufe werden behindert.
Dies ergibt sich auch aus dem Evaluationsgutachten der Gematik zum Test des Online-Rollouts.
2. Es ist absehbar, dass die Industrie bis Ende 2018 weder eine zuverlässige
Funktionsfähigkeit gewährleisten kann noch in der Lage ist, alle potenziellen
Teilnehmer anzuschließen.
3. Die Finanzierung der Installation ist nicht gesichert. Die Kosten liegen inzwischen
deutlich über den Erstattungsbeträgen.
(Hier wurde nun unerheblich nachgebessert siehe Bemerkung des ÄND)
Die Erstausstattung der Telematik-Infrastruktur haben per Gesetz die gesetzlich Versicherten zu tragen.
Und das nicht nur zum Teil, sondern auch alle Folgekosten, welche auf die Ärzte durch dieses derzeit immer noch
nutzlose Projekt entstehen.
4. Eine grundlegende Haftung der Hersteller und Betreiber der TI für Ausfälle als deren wirtschaftliche Nutznießer.
Zu diesem Thema hat die KVN wohl den Bock abgeschossen und rät den Ärzten Verträge in rechtswidriger Weise selber
anzupassen.
5. Für Kliniken gibt es bis heute keine Finanzierungsvereinbarung mit den Krankenkassen.
6. Es gibt immer noch ein Marktmonopol bei den Konnektor-Anbietern - ein wirksamer
Preiswettbewerb ist nicht erkennbar. (Stand 06.06.2018)
7. Eine Praxistauglichkeit der TI im Echtbetrieb ist bisher nicht ausreichend
nachgewiesen - u. a. die Ergebnisse des Evaluationsgutachtens zum
Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) weisen auf das Gegenteil hin.
8. Es gibt erhebliche Zweifel, dass die jetzt konzipierte TI mit der am 25.05.2018 in Kraft
getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) konform ist. Hier gibt es
bereits zahlreiche Anfragen von Ärztinnen und Ärzten an Datenschutzbeauftragte in
Behörden und Ländern. Besonders relevant ist die Frage der Datenschutz-
Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Artikel 35 DSGVO.
Nachzulesen im Beschlussprotokol des Ärztetag 2018
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/121.DAET/121_Beschlussprotokoll.pdf
Unsere Techniker des GVB IT-Support sind auf die Konnektoren der Telekom und des DGN geschult.
Bei diesen Schulungen konnten sie interessante Bemerkungen zur Ärzteschaft seitens der Ausbilder
Vernehmen:
Zusammengefasst scheint die Industrie die Ärzte als hinterwäldlerisch und technikfeindlich einzustufen,
weswegen sie sich völlig grundlos der ach so schönen TI verweigern.
Mit der Problematik der Ärzte hat sich dort aber sicherlich niemand ernsthaft beschäftigt.
Warum auch, aus Sicht der Industrie läuft alles spitze. Bloß kein Risiko eingehen und zu früh einen
Konnektor entwickeln. Eventuell stirbt das Projekt noch und dann?
Das Vertrauen in die Technik scheint ja nicht allzu groß zu sein.
Denn selbst für den störungsfreien Betrieb wird keinerlei Haftung übernommen.
Abschließend möchten wir folgendes feststellen.
Kaum ein Arzt wird sich der TI grundlos verweigern.
Aber unter den bislang noch gegebenen Umständen ist es einfach Unsinn.