Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
durch das "Corona - Hick-Hack" darf es nicht geschehen, dass Sie wichtige Themen aus den Augen verlieren.
Erinnerung an die Einlegung eines fristgerechten Widerspruch für das 4. Q. 2019 gegen die TI-Anbindungspflicht und den damit verbundenen Strafzahlungen.
Für den Widerspruch haben wir Ihnen wieder eine Vorlage erstellt, die unter dem folgenden Link
barrierefrei downloadbar ist:
Das Lesen des Widerspruchs lohnt sich auch für Praxen die bereits an die TI angeschlossen sind.
Entgegen des "Safty First" Beitrages der KVN aus dem letzten Niedersächsischen Ärzteblattes 04/2020
Link: http://www.haeverlag.de/nae/0420_heft.pdf#page=52
Wird in dem Widerspruch auf gravierende TI-Sicherheits Lecks hingewiesen. Oder wußten Sie,
- dass die Realisierung des KVN Citrix VPN im sensiblelen Bereich mit einer öffentliche IP erfolgt?
- dass diese IP derzeit einem Server in Russland zugewiesen ist?
- dass ausschließlich der TI-VPN-Provider entscheidet was aus Ihrer Praxis raus UND auch rein geht?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Lorenz