Auszug eines Briefes des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) an den deutschen Bundesrat vom 27.08.2020
"...Alle gesetzgeberischen Aktivitäten des Bundesgesundheitsministers zielen offenbar darauf ab, mehr oder weniger versteckt die persönlichsten Daten der
73 Millionen gesetzlich Versicherten für Krankenkassen und Konzerne frei verfügbar und damit auch kommerziell nutzbar zu machen.
Unter dem Vorwand des digitalen Fortschritts wird das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung massiv verletzt.
Bereits das „Implantateregistergesetz“ legt die zentrale Speicherung persönlicher Daten von Trägern medizinischer Implantate ohne Information
oder Widerspruchsmöglichkeit des Patienten fest.
Auch gemäß dem „Digitale-Versorgung-Gesetz“ werden die Abrechnungsdaten aller Vertragsärzte ohne Widerspruchsmöglichkeit an ein zentrales Datensammelzentrum weitergeleitet und dort „pseudonymisiert“- d.h.
potentiell rückverfolgbar-verschlüsselt gesammelt und von den Krankenkassen verarbeitet und genutzt.
Jetzt geraten wir als Ärzte/Zahnärzte/Psychotherapeuten durch das PDSG in einen juristischen und ethischen Konflikt.
Download der Vorlage TI-Widerspruch 2Q 2020
Wer immer noch glaubt er begehe mit der TI keine Datenschutzverletzung und zahlt später lieber 4% vom Honorar, kann sich hier in das Thema einlesen.