Die System- und Sicherheits-Logs speicherten bei jedem VSDM-Fehler die Seriennummer des Krypto-Zertifikats der eGK. In den VSDM-Logs der Konnektoren kam noch die ICCSN (Integrated Circuit Card Serial Number) der eGK hinzu. Über diese Nummern lassen sich Versicherte zumindest indirekt zuordnen. Sie zählen deshalb laut der genannten Spezifikationen zu den personenbezogenen Daten: "Die ICCSN darf nicht mit (dem) Sicherheitsprotokoll gespeichert werden", heißt es dort unter Punkt TIP1-A_4710. Die Protokolle identifizieren zudem die Praxis eindeutig. Zugriff auf die Logs sollen laut Gematik nur "Leistungserbringer-Institutionen und von ihnen beauftragte Dienstleister" haben, nicht jedoch die Trust Service Provider (TSP), die die Krypto-Zertifikate der eGKs ausstellen.
Wenn man die Log-Daten illegalerweise mit denen der Kartenhersteller oder TSP zusammenführt, ließe sich nämlich feststellen, welcher Patient wann welchen Arzt aufgesucht hat. Man bekäme heraus, wann Herr Meier beim Psychiater war und in welchem Zeitraum Frau Müller in einer Suchtklinik behandelt wurde.
eAu und eRezept auf ungewisse Zeit gestoppt
Was noch nicht 100-prozentig ausgereift sei, könne nicht in die Fläche gebracht werden, sagte er in der KBV-Veranstaltung „Im PraxisCheck“ am Donnerstagabend. Er wies auf die hohe Fehleranfälligkeit hin, auch sei der Nutzen nicht klar. „Wenn ich beispielsweise ein elektronisches Rezept ausstelle und muss die Quittung dafür noch gedruckt aushändigen – das kann noch nicht überzeugen.“
Link zum Artikel: https://www.kbv.de/html/1150_57247.php
https://www.gesundheitsverbund.de/index.php/component/jdownloads/viewdownload/4-dokumente/971-kvn-widerspruch-honorarabrechnung-iii-2021-vorlage.html?Itemid=16