So schützen Sie sich vor dem Haftungs- und Regressrisiko
Rechtsanwalt Prof. Dr. med Dr. iur. Dierks rät: |
||
Wenn Sie preisgünstige Generika verordnen und das Aut-idem-Kreuz setzen, können Sie ein mögliches Haftungs- und Regressrisoko vermindern!
|
||
Die Anzahl der Aut-idem-Kreuze pro Arzt ist nicht begrenzt. Seit Einführung der neuen Aut-idem-Regelung sind bis heute keine Regresse wegen der Anzahl der Kreuze bekannt geworden. |
Eine rechtliche Analyse der Anwaltskanzlei
Hätten Sie das gewusst?
Was passiert, wenn Sie als Arzt oder Arztin der Apotheke die Substition überlassen? |
|
Haftungsrecht:
Nicht der Apotheker, sondern Sie als Arzt haften für mögliche Gesundheitsschäden Ihrer Patienten durch Substitution.
Sie haften insbesondere dann, wenn es dadurch zu einer Verzögerung der Heilung oder zu allergischen Reaktion kommt.
Ihr Haftungsrisiko wird durch das Arzeneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) massiv erhöht, denn das substituierte Arzneimittel muss nicht mehr für das Krankheitsbild Ihres Patienten zugelassen sein.
Bei Zulassung der Substitution müssen Sie auch Ihre Patienten über alle Arzneimittel aufklären, die für eine Substitution in Frage kommen.
Unterlassen Sie die Aufklrärung, haften Sie auch für Nebenwirkungen, die das bislang verordnete Arzneimittel nicht hatte.
Behalten Sie Ihre Therapiehoheit!
Richtgrößenprüfung:
Die Prüfung erfolgt auch bei bestehendem Rabattvertrag auf der Basis des vollen Apothekenverkaufspreises (AVP).
Die Rabatte werden bei einer Regressfestsetzung zwar abgezogen, der abgezogene Betrag ist jedoch rechnerisch nicht nachvollziehbar und kann bei rabattierten Medikamenten durchaus geringer sein als Ihr Einsparpotential bei Verordnung günstiger Generika.
Die Ihnen zugerechneten Ausgaben können daher höher sein, als bei Substitionsverbot mit Aut-idem-Kreuz.
Rechtsanwalt Prof. Dr. med Dr. iur. Dierks rät:
Wenn Sie preisgünstige Generika verordnen und das Aut-idem-Kreuz setzen, können Sie ein mögliches Haftungs- und Regressrisoko vermindern!
Unser Tip für Ihre Praxis
Dokumentationshilfe für Ihre Aut-idem-Kreuze
Häufige Gründe, warum die Compliance bei einer Substition eingeschränkt sein kann:
- Der Patient hat eine beginnende Altersvergesslichkeit.
- Der Patient bekommt mehrere Medikamente.
- Der Patient hatte in letzter Zeit häufige Wechsel der Medikation und ist jetzt überfordert.
- Der Patient berichtet ind der Vergangenheit schon einmal über Probleme, Medikamente zu unterscheiden.
- Die Teilbarkeit des Arzneimittels ist besser.
- Es besteht bei dem Patienten eine Lactoseintoleranz.
- Der Patient ist allergisch auf bestimmte Hilfsstoff, daher ist ein Herstellerwechsel zu risikoreich.
- Der Patient akzeptiert das substituierte Medikament nicht und unterlässt die Einnahme.
- Der Patient reagiert mit Nebenwirkungen auf das substituierte Medikament oder berichtet sogar über eine Zunahme der Beschwerden.
Quelle: Siehe Download
Lesen Sie ewas über die Wirtschaftlichkeit von medmedias Newsletter auf Seite 3