Nun sind medizinischen Daten von mindestens gleichem Interesse wie Steuerdaten. Da hört man und liest man von verschiedenen Vorhaben: Elektronische Gesundheitskarte, einrichtungsübergreifende Patientenakten, elektronische Fallakte usw. Immer geht es darum, medizinische Einrichtungen im Interesse eines mutmaßlichen wirtschaftlichen und oder medizinischen Nutzens zu vernetzen.
Immer gilt: Die Größe einer Datenbank und die Zahl der Zugriffsberechtigten gehen stets parallel. Und mit zunehmender Größe und Vernetzung steigt mit der Zahl der Zugriffberechtigten auch die Gefahr unberechtigter Einsichtnahme. Wir sprechen von der Gefahr der sogenannten Innentäter. Die kleine Meldung über die Brandenburger Finanzbeamten ist wieder ein Beweis, wie groß die Gefahr bei vernetzten Daten ist.
In Deutschland arbeiten ca. 5 Millionen Menschen im Gesundheitswesen, mindestens 2 Millionen bekämen im Falle von allgemeiner Vernetzung der Gesundheitsdaten mehr oder weniger Zugriff zu den intimsten Informationen über die Krankheiten der Bürger.
Man muss davon ausgehen, dass die Mitarbeiter im Gesundheitswesen mindestens ein gleiches Interesse an den Gesundheitsdaten der Bürger (ihrer Kollegen? Vorgesetzten? Nachbarn? Politikern? Personen aus der Öffentlichkeit?/ gb) entwickeln würden, wie die Mitarbeiter und Beamten des Finanzamtes an den Steuerdaten. Das wäre zu erwarten. Erschreckend ist aber das Ausmaß.
Was schützt uns vor einer solchen "Transparenz" im Gesundheitswesen? Medizinische Daten gehören in die behandelnde Einrichtung; jede einrichtungsübergreifende Vernetzung von Behandlungsdaten ist zu vermeiden.
Man sollte nie vergessen: Das Projekt „elektronische Gesundheitskarte“ hat die Vernetzung aller medizinischer Daten aller 80 Millionen Bürger zum Ziel und wäre, wie das Beispiel zeigt, der GAU (der Größte Anzunehmende Unfall) für den Datenschutz in Deutschland. Das gilt es zu verhindern!