Davon betroffene Arztpraxen und Krankenhäuser erhalten eine Aufwandsentschädigung von 58,89 Euro.
Ab August 2016 kommt die zweite Generation der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in den Umlauf. Diese kann von dem Gemalto-Modell GCR-5500-D nicht korrekt ausgelesen werden. Rund 5000 dieser Karten-Terminals müssen daher ausgetauscht werden. Darauf weist die Projektgesellschaft Gematik hin. Sie hatte dem Modell bereits im Dezember 2015 die Zulassung entzogen und stellt nun den betroffenen Praxen und Krankenhäusern ab 1. Juni ein Formular bereit, mit dem die Austausch-Kostenpauschale von 58,89 Euro abgerufen werden kann. Die Kartenleser müssen bis zum 31. Juli ausgetauscht sein.
Ein weiteres Karten-Lesegerät, das medHybrid von Verifone hat eine befristete Zulassung bis zum Start der Online-Phase. Wann jedoch diese Phase beginnt, ist unklar. Nach dem "offiziellen Fahrplan" des e-Health- Gesetzes hätte der Testlauf zu dieser Online-Phase zum Stichtag 30. Juni 2016 bereits erste Ergebnisse erbringen müssen. Aktuell ist davon die Rede, dass die Erprobung des Online-Stammdatenmanagements (VSDM) im Oktober beginnen kann, valide Testergebnisse somit erst Mitte 2017 zur Verfügung stehen können. Damit ist der Zeitplan zur Einführung der telematischen Infrastruktur sehr eng geworden: Ab dem 1. Juli 2018 sind die Kassenärzte gesetzlich verpflichtet, diese Online-Prüfung der Versichertendaten durchzuführen, andernfalls kann ihnen das Honorar um ein Prozent gekürzt werden.
Quelle: http://www.heise.de
Siehe auch Beitrag auf www.gvbs.net