mit diesem Update möchten wir Sie darüber informieren, dass mittlerweile 88 Ärzte die vom
GV.B angebotene qualifizierte Ernährungstherapie nach § 43 SGB nutzen. Welche Kolleginnen
und Kollegen bereits dabei sind, können Sie unter dem folgenden Link einsehen: Wer macht bereits mit
Diese gesundheitsfördernde Maßnahme wird von unseren teilnehmenden Ärzten sehr positiv beurteilt.
Einen größeren Stellenwert in der Ernährungstherapie des GV.B finden auch immer mehr die Diagnosen
der Nahrungsmittelallergien und -intoleranzen. Dabei spielen Eliminations- oder Auslassdiäten in der Therapie
von Unverträglichkeitsreaktionen auf Nahrungsmittel eine zentrale Rolle. Neben Sicherheit durch Meidung
der Auslöser und einer bedarfsgerechten Ernährung findet auch die Lebensqualität des Patienten in der
Ernährungstherapie des GV.B. Berücksichtigung.
Ein Antrag zur Ernährungstherapie nach § 43 SGB V ist wie ein Rezept einfach auszustellen und
dann an den GV.B.: 05 31-877 06 10 zu faxen, den gesamten weiteren logistischen Ablauf übernehmen wir.
Ein erforderliches Formular lässt sich problemlos in Ihre Praxissoftware einbinden. Gern sind wir Ihnen
bei der technischen Umsetzung behilflich.
Der GV.B würde sich über die Teilnahme von Ihnen bei der Ernährungstherapie und anderen attraktiven
Angeboten sehr freuen.
Bestehen Fragen bezüglich der Ernährungsberatung, stehe ich Ihnen gern zu Verfügung:
Gabriele Zerbst (staatl. gepr. Diätassistentin)
Tel.: 05 31 - 128 95 91