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"Wenn Sie die TI aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht installiert haben, dann vergessen Sie nicht in JEDEM Quartal fristgerecht Widerspruch gegen die Honorar-Abrechnung einzulegen. Dazu haben Sie nach Erhalt der Abrechnung 4 Wochen Zeit. Für die Einlegung des Widerspruchs haben wir Ihnen unter dem Link eine Vorlage erstellt, die sich an der von MEDI Geno orientiert und auf die bereits in Baden-Würtemberg bestehenden Prozesse verweist." |
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