Aus gegebenen Anlass stellen wir Ihnen diese Vorlage für einen Widerspruch gegen den 1%igen Honorarabzug wegen Nichtanbindung an die TI zum download bereit.
Legen Sie bitte in jedem Fall innerhalb von 4 Wochen schriftlich jedes Quartal Widerspruch bei der KVN ein und lassen Sie sich den Eingang des Widerspruches schriftlich bestätigen.
Die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder hat erst am 12.09.19 bestätigt, dass die TI in ihrer aktuellen Form nicht datenschutzkonform ist.
Genauer gesagt wird folgendes festgestellt:
Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit liegt bei der GEMATIK und nicht bei den Ärzten.
Da keine Datenschutzfolgeabschätzung der GEMATIK vorliegt, wäre ein Betrieb so nicht zulässig.
Und mit der zur Zeit noch vorherschenden Aufassung, "Die Ärzte wären verantwortlich",
könnte man sich durch den Betrieb der TI strafrechtlich Angreifbar machen.
Diese Aussage gilt, bis die Verantwortlichkeiten innerhalb der TI gesetzlich neu (richtig) geregelt wurden.
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20190912_beschluss_zur_gematik.pdf
Die gesamte Tragweite dieses Beschlusses ist noch nicht vollständig absehbar. Das könnte selbst dazu führen, dass das ganze Projekt TI in seiner gegenwärtigen Form so nicht fortgeführt werden darf.
"Wenn Sie die TI aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht installiert haben, dann vergessen Sie nicht in JEDEM Quartal fristgerecht Widerspruch gegen die Honorar-Abrechnung einzulegen. Dazu haben Sie nach Erhalt der Abrechnung 4 Wochen Zeit.
Für die Einlegung des Widerspruchs haben wir Ihnen unter dem LINK eine Vorlage erstellt, die sich an der von MEDI Geno orientiert und auf die bereits in Baden-Würtemberg bestehenden Prozesse verweist."