Ernährungsberatung im GVB - Ein wichtiger Schritt in Richtung Prävention
Die Mitglieder des GVB haben die Möglichkeit , ab sofort eine qualifizierte Ernährungsberatung als nichtmedikamentöse Leistung aus der eigenen Praxis heraus direkt anzubieten.
Die erfolgreiche Vermittlung eines Patienten zur Ernährungsberatung wird andererseits zusätzlich mit einer Delegationsgebühr für den delegierenden Arzt honoriert. Die so erhobenen Daten können im Rahmen einer begleitenden Studie ausgewertet werden.
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
Die Einführung einer qualifizierten Ernährungsberatung stellt eine klassische "WIN-WIN-WIN" Situation dar. Es ist tatsächlich so, dass natürlich zu allererst der betreffende Patient einen gesundheitlichen Nutzen erfährt, aber auch die Krankenkasse profitiert davon, denn so werden mit Sicherheit auf Dauer weniger Medikamente verordnet, der GVB profitiert von einer zunehmenden Profilierung in Richtung Beratung und sozialer Kompetenz für die GVB-Praxen und jede Kollegin und jeder Kollege profitiert gleich doppelt in seiner Praxis. Es wird eine qualitativ hochwertige Leistung für den Patienten angeboten und finanziell erhält er auch noch etwas in diesen Zeiten dazu.
Als Mitglied erhalten Sie heute hiermit Informationen, wie Sie vorgehen können, um an diesem Angebot der Ernährungsberatung direkt teilhaben zu können.
Sekretariat
Giuseppina Cafaro
Ansprechpartnerin für Integrierte Versorgung
Koordination / Organisation Ärztl. Fortbildungen
Telefon: 0531-6128662 (9.00 bis 13.00 Uhr)
Telefax: 0531-8770610
Oder vereinbaren einen Termin mit Frau Zerbst.
Sie bekommen folgende Dokumente
* Therapieerstattungsantrag-komplett
* Patienteninformation
* Kostenübernahmeantrag Therapie/Rehabilitation
* Kostenübernahmeantrag Prävention
* Anamnesebogen Patient und Arzt
* Ernährungsprotokoll/-tagebuch
* Ernährungsgewohnheiten
* Ablauforganisation
Bitte beachten Sie die Ablauforganisation, danke.
Einige häufig gestellte Fragen:
* Was muss ich tun, um meine Patienten zur Ernährungsberatung schicken zu können?
* Woher bekomme ich weitere Informationen?
* Warum sollte ich bei der Ernährungsberatung mitmachen?
* Welche Krankenkassen haben eine hohe Kostenerstattung?
* Wann bekomme ich meine Delegationspauschale?
Was muss ich tun, um Patienten zur Ernährungsberatung schicken zu können?
Sie brauchen keinen Vertrag etc. zu unterzeichnen. Es genügt den Antrag auf Kostenerstattung nach § 43 und den Fragebogen Arzt auszufüllen (Ausfüllanleitung beachten) , einen Termin für den Patienten vereinbaren, diesen mit der Telefonnummer des Patienten auf dem Kostenerstattungsantrag zu vermerken, einmal diesen Antrag zu
faxen und den Patienten bitten, den Antrag bis zu dem EB- Termin ausfüllen zu lassen.
Der Erstattungsbetrag der Kostenträger kann zwischen 60 - 100 %, je nach Krankenkasse, schwanken. Vom Ablauf her ist es wichtig, den Patienten darüber aufzuklären, dass er vor Antritt der Ernährungsberatung mit den Gesamtkosten in Vorleistung tritt und nach Abschluss der Beratung eine Teilnahmebescheinigung bekommt, worauf er den zugesagten Betrag seitens der Krankenkasse zurückerstattet bekommt. Das wars auch schon. Im Sekretariat laufen alle Daten zusammen, die Auswertung erfolgt in regelmäßigen Abständen. (Wieviel zahlen die Krankenkassen dazu ?)
Woher bekomme ich weitere Informationen?
Für weitere Infos steht Ihnen natürlich das Sekretariat, 0531-6128662 (9.00 bis 13.00 Uhr) zur Verfügung.
Warum sollte ich bei der Ernährungsberatung mitmachen?
Es gibt eigentlich keinen Grund nicht mitzumachen. Wenn Sie sich die unten genannten Diagnosen ansehen, erkennen Sie leicht, dass Sie hier die Hälfte Ihrer Patienten eingruppieren könnten. Zudem können sich alle Fachgruppen daran beteiligen. Im Zentrum unserer aktuellen Bemühungen stehen alle Rehabilitations/Therapiemaßnahmen, um nur einige Erkrankungen zu nennen:
- metabolisches Syndrom - Diabetes mellitus - Fettstoffwechselstörungen - Hyperurikämie / Gicht - Hypertonie - Adipositas mit Begleiterkrankungen - chronisch entzündliche Darmerkrankungen - Obstipation / Diarrhö - Reizdarm - Nahrungsmittelintoleranzen und –allergien - Nahrungsmittelallergien - Nierenerkrankungen - Gallenwegserkrankungen - Leber- und Pankreaserkrankungen - Krebserkrankungen - Osteoporose und rheumatische Erkrankungen - entzündliche Hauterkrankungen - Psoriasis vulgaris - Neurodermitis (Indikationen zur Ernährungstherapie § 43)
Welche Krankenkassen haben eine hohe Kostenerstattung?
Nach bisherigen Ergebnissen können wir feststellen, dass es von allen Krankenkassen begrüßt wird, dass in Braunschweig eine qualifizierte Ernährungsberatung in diesem Rahmen aufgebaut wird. Die Mitglieder der AOK Niedersachsen - der "Gesundheitskasse", kommen mit den Kostenanträgen nicht wieder, hier übernimmt wohl dann die Kasse die Beratung selbst. Der Nachteil dabei, die Termine liegen meist erst in 6 -12 Wochen, nach dieser Zeit kann die geschürte Motivation bei den Patienten bereits wieder erloschen sein. (Wieviel zahlen die Krankenkassen dazu ?)
Wie bekomme ich meine Delegationspauschale?
Für jeden Patienten, den Sie für eine Ernährungsberatung gewinnen können, der diese umsetzt und realisiert, bekommen Sie als delegierender Arzt in der Testphase eine Delegationspauschale. Nach der Testphase werden Praxis/Arzt bezogen die Daten ausgewertet bereit gestellt. Die Überweisung der Delegationspauschale erfolgt ca. 1 Monat nach Abschluss der Auswertungsphase.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. U. Lorenz
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